BEG.
Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Programm zur Förderung energieeffizienter Maßnahmen bei der Sanierung von Gebäuden. Ziel des Programms ist es noch mehr Gebäude energetisch zu modernisieren und CO2-Emissionen zu reduzieren. Teilweise lässt das schrittweise in Kraft tretende Lampenverbot keine andere Möglichkeit offen, als sich mit energieeffizienteren Lichttechniken auseinanderzusetzen. Jetzt ist es an der Zeit die Möglichkeit der BEG-Förderung zu nutzen, um die Investitionskosten zu senken und dauerhaft mit der Umrüstung der bestehenden Beleuchtung auf LED-Lösungen Energiekosten zu sparen. Tragen Sie Ihren Teil zu einer nachhaltigen Zukunft bei. Optimieren Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes und machen Sie den Anfang mit uns.
Brumberg. Ihr Partner für effiziente Beleuchtungslösungen.
Wir unterstützen Sie von der ersten Idee bis hin zur Umsetzung mit unseren Partnern.
Für Sie.
Für Ihre Kunden.
Für unsere Zukunft.
Vier gute Gründe für die Förderung.
Warum es sich lohnt eine BEG-Förderung zu beantragen?
Ihre Kompetenz-Argumente als Projektpartner:
Nachhaltigkeit fördern.
Die BEG-Förderung unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen.
15% Zuschuss.
15% Einsparung für Beleuchtungssysteme inkl. Steuer- und Regelungstechnik. Planungsleistungen sind bis zu 50% förderfähig.
Stromrechnung senken.
Den weiter steigenden Energiepreisen so schnell wie möglich mit effizienter Beleuchtung entgegenwirken.
Rechtzeitig reagieren.
Ab Februar 2023 dürfen durch das Lampenverbot bestimmte Leuchtmittel nicht mehr verbaut werden.
Informationen zur BEG-Förderung
- Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und sonstige Gesellschaften sowie Auftragnehmer und Mieter von Immobilien.
- Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von 2.000 € (brutto) je Projekt.
- Investitionen innerhalb Deutschlands.
- Der gesamte Umbau/Tausch inklusive begleitender Arbeiten.
- Umfeldmaßnahmen wie z.B. Baustelleneinrichtung, Montage, Installation, Entsorgung.
- Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung.
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
- Komponenten für ein Energiemanagementsystem.
- Alle Vorgaben sind bezogen auf die Systemleistung (Leuchte und Netzteil).
- 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten.
- 120 Lumen je Watt bei anderen Beleuchtungstypen.
- Für LED-Leuchten: L80 bei 50.000 Betriebsstunden.
- Für alle anderen Beleuchtungstypen: L90 bei 16.000 Betriebsstunden.
- Leuchten müssen mindestens 5 Jahre am ursprüglichen Standort montiert bleiben.
- Nur Innenbeleuchtung ist förderfähig.
- Zuschussförderung mit 15% der Investitionskosten (netto)
- Maximalvolumen auf 1.000 €/m² Nettogrundfläche beschränkt.
- Maximale Förderungssumme liegt bei 5 Mio. €.
- Fachplanungsleistungen und Abwicklung durch den EEE sind mit 50% förderfähig.
- Gedeckelt auf 5 €/m² Investitionskosten.
- Maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.
- Antragsstellung erfolgt über einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten. Über den u.a. Link finden Sie den passenden EEE für Ihr Vorhaben in Ihrer Nähe.
- Der EEE kümmert sich um die Antragsabwicklung bei der BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen).
Brumberg informiert.
Kommen Sie gerne auf uns zu!
Lassen Sie uns gemeinsam BEG-Förderungsprojekte starten. Wir stehen Ihnen bei allen offenen Fragen gerne zur Verfügung. Sichern Sie sich jetzt die BEG-Förderung für Ihr Sanierungsprojekt mit einem Energie-Effizienz-Experten.
BEG-Förderung mit Brumberg Leuchten.
Entdecken Sie jetzt unser breit gefächertes Sortiment an BEG-förderfähigen Produkten!
Sie haben Fragen?
Unser BEG-Experte steht Ihnen gerne zu allen technischen und kaufmännischen Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen Herrn Peter Zumdick über die Telefonnummer +49 2934 961159 oder auch per E-Mail über die Adresse peter.zumdick@brumberg.com.
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